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Kranken­ver­si­che­rung

Krankentagegeld


Krankentagegeld

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 101,50 Euro (Wert 2017) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


 



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Das sagen unsere Kunden

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F.B. aus Landsberg, IT Manager im November 2025:

Es war eine Freude, von Herrn Mägerl beraten zu werden. Sympathisch, höflich, klar, kompetent. Leider sind wir am Ende aufgrund einer sehr individuellen Gemengelage auf meiner Seite nicht zu einem Abschluss gekommen, ich würde und werde Herrn Mägerl aber jederzeit weiterempfehlen. mehr ]

W. Brandstetter aus München, Kfm. Angestellter im September 2025:

Herr Mägerl hat uns beim Kauf unserer Eigentumswohnung hervorragend beraten. Die Finanzierung wurde individuell auf uns zugeschnitten und professionell begleitet. Wir sind sehr dankbar und empfehlen ihn gerne weiter! mehr ]

B.J. aus Oberviechtach im Juli 2025:

Super Service mehr ]