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Tierversicherungen

 

Pferdehalter-Haft­pflicht


PferdehalterhaftpflichtEin Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.


 


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Das sagen unsere Kunden

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B.J. aus Oberviechtach im Juli 2025:

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Hofacker Sandro aus Leuchtenberg, Barinhaber im Juli 2025:

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